Regionale Schule mit Grundschule Zehna
Regionale Schule mit Grundschule Zehna

Information zu den Hausaufgaben

Beschluss

 

 

1. Werden vergessene HA dem Lehrer angezeigt, sind

    diese bis zum nächsten Schultag nachzuarbeiten  

    und unaufgefordert vorzulegen.

    Erfolgt dies nicht – Benotung „6“

 

2. Hausaufgaben, die mit der Ankündigung auf Benotung aufgegeben

    und nicht erbracht werden – Benotung „6“

    In der Klassenstufen 3 wird die Note 6 nach dem dreimaligen 

    Vergessen der Hausaufgaben erteilt bzw. am vierten

    Tag mit der Note der nachgereichten Hausaufgabe  

    verrechnet.

3. Möglichkeit des Ausgleichs der Noten  6 wie unter 1. und 2.

    beschrieben, erfolgt in pädagogischer Verantwortung

    des Lehrers.

 

4. Von Freitag zum darauffolgenden Montag erfolgt keine

    Hausaufgabenerteilung.

    Die gleiche Regelung gilt für Ferien- und Feiertage.

 

5. Bei wiederholtem Fernbleiben der Kinder vom Unterricht ist ein

    intensiver Kontakt zu den Eltern zu halten. Steht zu vermuten, dass

    Eltern das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht decken, ist es

    möglich die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen.

 

6. Fehlen Schüler bei Klassenarbeiten oder Tests, sind diese am

    Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag im Hausaufgabenzimmer

    nachzuschreiben. Findet sich der Schüler nicht ein, ist die

    Arbeit mit „6“ zu bewerten und die Eltern zu informieren.

    Die Absprache erfolgt  zwischen den Fachlehrern und der    

    Hausaufgabenaufsicht.

 

7. Über  abweichende Handhabungen der Punkte 1.-6. entscheidet die

    Lehrkraft in eigener pädagogischer  Verantwortung, im Einzelfall im

    Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.

        

Mit Datum vom 15.10.2018 hat die Lehrerkonferenz den Punkten 1 – 7 vorbehaltlos zugestimmt. Diese Festlegungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind umzusetzen.

 

 

Die Schulleitung

 

Tag der offenen Tür /

Elternsprechtag

23.04.2022

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2021/2022

 

1.11.2021 (Mo.)

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