Regionale Schule mit Grundschule Zehna
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Informationen zur aktuellen Situation

Anpassung der Schul-Corona-Verordnung an das neue ARE-Schema

 

Nach dem bisherigen ARE-Schema (siehe Anhang PDF-Datei) bestand bei schweren Symptomen ein Betretungsverbot bis zur Vorlage eines aktuellen negativen Testnachweises z.B. einen PCR-Test, der kein Selbst- oder Schnelltest ist. In Stufe 1 konnte bei leichten Symptomen dieser Nachweis durch eine Selbsttestung ersetzt werden.

 

Durch das neue ARE-Schema entfallen diese Anforderungen.

 

Bei schweren Symptomen (Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber (größer oder gleich 38 Grad), Kopf- und Gliederschmerzen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder Durchfall, Erbrechen) besteht zwar weiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine SELBSTERKLÄRUNG (siehe PDF Datei im Anhang) vorgelegt werden.

 

In dieser SELBSTERKLÄRUNG bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis (z.b. PCR-Test, der kein Selbst- oder Schnelltest ist) besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.

 

Treten nur leichte Symptome auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben.

ARE -Schema.pdf
PDF-Dokument [579.5 KB]

Liebe Schülerinnen und Schüler, ihr seid uns mit "ABSTAND" die Liebsten.

Selbsterklärung

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