Beschluss
1. Werden vergessene HA dem Lehrer angezeigt, sind
diese bis zum nächsten Schultag nachzuarbeiten
und unaufgefordert vorzulegen.
Erfolgt dies nicht – Benotung „6“
2. Hausaufgaben, die mit der Ankündigung auf Benotung aufgegeben
und nicht erbracht werden – Benotung „6“
In der Klassenstufen 3 wird die Note 6 nach dem dreimaligen
Vergessen der Hausaufgaben erteilt bzw. am vierten
Tag mit der Note der nachgereichten Hausaufgabe
verrechnet.
3. Möglichkeit des Ausgleichs der Noten 6 wie unter 1. und 2.
beschrieben, erfolgt in pädagogischer Verantwortung
des Lehrers.
4. Von Freitag zum darauffolgenden Montag erfolgt keine
Hausaufgabenerteilung.
Die gleiche Regelung gilt für Ferien- und Feiertage.
5. Bei wiederholtem Fernbleiben der Kinder vom Unterricht ist ein
intensiver Kontakt zu den Eltern zu halten. Steht zu vermuten, dass
Eltern das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht decken, ist es
möglich die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen.
6. Fehlen Schüler bei Klassenarbeiten oder Tests, sind diese am
Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag im Hausaufgabenzimmer
nachzuschreiben. Findet sich der Schüler nicht ein, ist die
Arbeit mit „6“ zu bewerten und die Eltern zu informieren.
Die Absprache erfolgt zwischen den Fachlehrern und der
Hausaufgabenaufsicht.
7. Über abweichende Handhabungen der Punkte 1.-6. entscheidet die
Lehrkraft in eigener pädagogischer Verantwortung, im Einzelfall im
Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
Mit Datum vom 15.10.2018 hat die Lehrerkonferenz den Punkten 1 – 7 vorbehaltlos zugestimmt. Diese Festlegungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind umzusetzen.
Die Schulleitung